Die HKP-Richtlinie (Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses) regelt, welche Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und unter welchen Bedingungen. Die Richtlinie legt zum Beispiel fest, welche Voraussetzungen für eine Verordnung erfüllt sein müssen, welche Diagnosen behandelt werden dürfen und wie viele Behandlungen verordnet werden dürfen. Die HKP-Richtlinie soll sicherstellen, dass die Heilmittelversorgung qualitativ hochwertig und wirtschaftlich ist.