Pflege-Lexikon

Begriffserklärung: Rehabilitationsmaßnahme

Eine Rehabilitationsmaßnahme ist eine medizinische Leistung, die darauf abzielt, die körperliche, geistige oder soziale Funktion eines Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen. Ziel der Rehabilitation ist es, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen, um eine größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag zu erreichen.

Rehabilitationsmaßnahmen können nach einer akuten Erkrankung oder Verletzung, nach einer Operation oder bei chronischen Erkrankungen erforderlich sein. Typische Rehabilitationsmaßnahmen umfassen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychologische Therapien, Sozialberatung und Medikamentöse Therapien.

Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant oder stationär durchgeführt werden und werden in der Regel von Ärzten, Therapeuten und anderen Fachkräften des Gesundheitswesens geleitet. Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Weitere Begriffserklärungen

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Der Weg zur Patientenverfügung

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.

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