Pflege-Lexikon

Begriffserklärung: Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die pflegebedürftigen Menschen mit einem Pflegegrad zusteht. Mit diesem Betrag können sie sich Unterstützung im Alltag holen, um ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 125 Euro pro Monat und kann zum Beispiel für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten, Hauswirtschaftshilfen, ehrenamtliche Hilfen oder für die Teilnahme an Angeboten zur Unterstützung im Alltag (z.B. Tagespflege) verwendet werden.

Weitere Begriffserklärungen

Weiteres aus dem Pflege-Ratgeber

Der Weg zur Patientenverfügung

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.

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