Pflege-Lexikon

Begriffserklärung: Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist ein Konzept, das im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme Anwendung findet. Es beschreibt eine Form der intergenerationalen Solidarität, bei der die jüngere Generation durch ihre Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme die ältere Generation unterstützt.

Der Generationenvertrag basiert auf der Annahme, dass die jüngere Generation durch ihre Beiträge in die Sozialversicherungssysteme wie Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung die Leistungen für die ältere Generation finanziert. Im Gegenzug verpflichtet sich die ältere Generation, durch ihre Beiträge in die Sozialversicherungssysteme zur Finanzierung der Leistungen für die jüngere Generation beizutragen.

Durch den Generationenvertrag soll sichergestellt werden, dass die ältere Generation im Alter abgesichert ist und die jüngere Generation in der Zukunft ebenfalls eine Absicherung durch die sozialen Sicherungssysteme erhält. Der Generationenvertrag basiert auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Generationen und setzt voraus, dass alle Generationen gleichermaßen von den sozialen Sicherungssystemen profitieren und sich an ihrer Finanzierung beteiligen.

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