Pflege-Lexikon

Begriffserklärung: Durchführungsverantwortung

Die Durchführungsverantwortung bezieht sich auf die Verantwortung der Pflegefachkraft für die korrekte Umsetzung und Durchführung der geplanten Pflegemaßnahmen. Sie umfasst die Verantwortung für die korrekte Anwendung von Pflegetechniken, die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards sowie die Überwachung der Vitalfunktionen des Patienten. Die Pflegefachkraft muss auch sicherstellen, dass die Pflegepläne und -dokumentationen korrekt geführt werden und dass die Pflegequalität den geltenden Standards entspricht. Die Durchführungsverantwortung ist somit ein zentrales Element der Pflegequalitätssicherung.

Weitere Begriffserklärungen

Weiteres aus dem Pflege-Ratgeber

Der Weg zur Patientenverfügung

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.

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